Kurs- und Vertragsbedingungen der SHW
1. Vertragsabschluss
Mit Unterzeichnung des Anmeldeformulars durch die Vertragsparteien ist der Vertrag rechtsgültig zustande gekommen.
2. Anmeldung
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung ist eine Einschreibegebühr von 150.00 Fr. sofort zur Zahlung fällig. Diese verfällt bei Nichteintritt in die Schule.
Eine Rückzahlung der Einschreibegebühr ist nur möglich, wenn der Kurs wegen zu geringer Teilnehmerzahl (mindestens sechs Teilnehmer) oder wegen höherer Gewalt nicht zustande kommt.
3. Fälligkeit des Schulgeldes
Das Schulgeld wird in der von Ihnen gewünschten Zahlungsweise in Rechnung gestellt.
Bei Ratenzahlungen berechnen wir einen Zuschlag pro Rate von 30.00 Fr.
Erfolgen die Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen, erheben wir eine Mahngebühr von 40.00 Fr. je Mahnung sowie ab 30 Tagen einen Verzugszins von 5%.
Bei Verzug von mehr als einer Rate gilt die Ratenzahlungsvereinbarung als gekündigt und der ausstehende Betrag wird in einer Summe zur Zahlung fällig.
4. Preisgarantie und Preisanpassung
Die Preise für Aus- und Weiterbildungen, die länger als drei Semester dauern, können jedes Jahr der allgemeinen Kostenentwicklung angepasst werden.
5. Zahlung bei Unterbrüchen des Kursbesuchs
Das Schulgeld bleibt geschuldet, wenn der/die Lernende den Kursbesuch ganz oder teilweise einstellt. Hiervon sind nur eine mehrmonatige Krankheit bzw. ein längerer Militärdienst ausgenommen. Für Unterbrüche wegen Krankheit oder wegen Wiederholungskursen werden keine Abzüge gewährt.
6. Anpassung des Weiterbildungsprogramms und Umfang der Leistungen
Die SHW Winterthur GmbH behält sich Änderungen im Aus- und Weiterbildungsprogramm und in der Schulorganisation vor.
Das Schulgeld umfasst sämtliche Leistungen im Rahmen des Fachunterrichts gemäss Stundenplan.
7. Vertragsdauer und -beendigung
Dieser Vertrag wird für eine bestimmte Ausbildung bzw. Weiterbildung mit im Voraus festgelegter Dauer abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis endet mit Abschluss der Aus- oder Weiterbildung. Eine automatische Bestehensgarantie ist damit nicht verbunden.
Der/die Lernende kann das Vertragsverhältnis schriftlich unter Wahrung einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Ende eines Semesters kündigen.
Kündigungen müssen mit eingeschriebenem Brief erfolgen. Das blosse Fernbleiben vom Unterricht gilt daher nicht als Kündigung und befreit auch nicht von den finanziellen Verpflichtungen.
Die SHW ist berechtigt, den Vertrag wegen schweren Verstosses gegen die Schulordnung fristlos zu kündigen (z.B. mutwillige Sachbeschädigung, rufschädigendes Verhalten, Nichtbefolgen der Anweisungen der Schulleitung etc.). Die fristlose Vertragsbeendigung entbindet nicht von der Zahlung des ausstehenden Schulgeldes.
Die SHW behält sich vor, Kurse bis spätestens vierzehn Tage vor Kursbeginn mit eingeschriebenem Brief an die angemeldeten Lernenden abzusagen. In diesem Fall werden alle geleisteten Zahlungen (auch die Einschreibegebühr) vollumfänglich zurückerstattet.
8. Ergänzende Bestimmungen
Die Wegleitungen und Reglemente der Aus- und Weiterbildungen sowie die Haus- und Schulordnung der SHW sind integrierte Bestandteile dieses Vertrages.
9. Vertragsänderungen und - ergänzungen
Jegliche Änderungen und Ergänzungen des vorliegenden Vertrages bedürfen zur Gültigkeit der Schriftform.
10. Gerichtsstand
Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag bestimmen die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand Winterthur.